Personalverrechnung in der Praxis 2024
35. Aufl. 2024
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S. 155040. Strafbestimmungen im Bereich des Abgabenrechts
In diesem Kapitel werden u.a. Antworten auf folgende praxisrelevanten Fragestellungen gegeben:
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● | Welche Sanktionen drohen bei Nichtentrichtung von Lohnabgaben (inkl. Sozialversicherungsbeiträgen)? | Seite | 1554 f., 1557 f., 1559 f. |
● | Wie wird die verspätete bzw. fehlende Übermittlung einer mBGM sanktioniert? | Seite | 1553 |
40.1. Im Bereich der Sozialversicherung
40.1.1. Verstöße gegen die Melde-, Anzeige- und Auskunftspflicht
40.1.1.1. Verwaltungsübertretung
Ordnungswidrig handelt u.a., wer als Dienstgeber oder Bevollmächtigter
die Anmeldung zur Pflichtversicherung oder Anzeigen nicht oder falsch oder nicht rechtzeitig erstattet (→ 39.1.1.1.) oder
Meldungsabschriften nicht oder nicht rechtzeitig weitergibt (→ 39.1.1.1.5.) oder
Auskünfte nicht oder falsch erteilt (→ 39.1.1.2.) oder
gehörig ausgewiesene Bedienstete der Versicherungsträger während der Betriebszeiten nicht in Geschäftsbücher, Belege und sonstige Aufzeichnungen, die für das Versicherungsverhältnis bedeutsam sind, einsehen lässt (→ 39.1.1.3.) oder
gehörig ausgewiesenen Bediensteten der Versicherungsträger einen Ausweis oder eine sonstige Unterlage zur Feststellung der Identität nicht vorzeigt oder
gehörig ausgewiesenen Bediensteten ...