Personalverrechnung in der Praxis 2024
35. Aufl. 2024
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S. 110730. Firmenpensionisten
In diesem Kapitel werden u.a. Antworten auf folgende praxisrelevanten Fragestellungen gegeben:
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● | Wie sind Pensionskassenbeiträge abgabenrechtlich zu behandeln? | Seite | 1109 ff. |
● | Welche Lohnabgaben sind für Firmenpensionen abzuführen? | Seite | 1111 ff. |
● | Wie sind Pensionsabfindungen abgabenrechtlich zu behandeln? | Seite | 1113 ff. |
30.1. Arbeitsrechtliche Hinweise
Gemäß § 97 Abs. 1 ArbVG können Betriebsvereinbarungen (→ 3.3.5.1.) u.a. in folgenden Angelegenheiten abgeschlossen werden:
Im Sinn der Z 18 über
betriebliche Pensions- und Ruhegeldleistungen;
im Sinn der Z 18a über
Errichtung von und Beitritt zu Pensionskassen,
Verpflichtungen des Arbeitgebers und Rechte der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten, die sich daraus ergeben,
Art und Weise der Zahlung und Grundsätze über die Höhe jener Beiträge, zu deren Entrichtung sich der Arbeitnehmer verpflichtet,
Mitwirkung der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten an der Verwaltung von Pensionskassen,
Auflösung von und Austritt aus Pensionskassen und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen.
Darüber hinaus können auch in Kollektivverträgen (→ 3.3.4.) und in Einzeldienstverträgen (→ 4.1.) entsprechende Regelungen aufgenommen werden.
Zwei Gesetze regeln die...