Personalverrechnung in der Praxis 2024
35. Aufl. 2024
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S. 87226. Urlaub und Pflegefreistellung (Betreuungsfreistellung, Begleitungsfreistellung)
In diesem Kapitel werden u.a. Antworten auf folgende praxisrelevanten Fragestellungen gegeben:
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● | Wie ist der Urlaubsanspruch teilzeitbeschäftigter Mitarbeiter zu berechnen? | Seite | 876 ff. |
● | Welche Vordienstzeiten sind für die Bemessung des Urlaubsanspruchs anzurechnen? | Seite | 886 ff. |
● | Was ist bei der Umstellung des Urlaubsjahrs auf das Kalenderjahr zu beachten? | Seite | 883 ff. |
● | Kürzen Zeiten ohne Entgeltanspruch (z.B. Karenzen) das Urlaubsausmaß? | Seite | 880 ff. |
● | Kann der Mitarbeiter während der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber zum Urlaubsverbrauch angehalten werden? | Seite | 894 f. |
● | Kann der Arbeitgeber einseitig Betriebsurlaub anordnen? | Seite | 895. |
● | Was ist in Zusammenhang mit einem Urlaubsvorgriff zu beachten? | Seite | 895 f. |
● | Wann verjährt Urlaub? | Seite | 896 f. |
● | Was passiert, wenn der Mitarbeiter während des Urlaubs erkrankt? | Seite | 899 ff. |
● | Kann Urlaub in Geld abgelöst werden? | Seite | 910 ff. |
● | Bestehen nach Ausschöpfung des Anspruchs auf Pflegefreistellung bei Erkrankung eines Kindes weitere Möglichkeiten der Dienstfreistellung? | Seite | 921, 925 |
26.1. Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz betreffend die Vereinheitlichung des Url...