Personalverrechnung in der Praxis 2024
35. Aufl. 2024
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S. 15710. Durchführung und Überwachung der Personalverrechnung
In diesem Kapitel werden u.a. Antworten auf folgende praxisrelevanten Fragestellungen gegeben:
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● | Welche Informationen sind zwingend am Lohnkonto auszuweisen? | Seite | 158 ff. | |
– | Müssen ersetzte Reisekosten am Lohnkonto ausgewiesen sein? | Seite | 160 | |
● | Ist den Mitarbeitern zwingend ein Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungsbeleg auszuhändigen und wie muss ein solcher aussehen? | Seite | 165 | |
● | Welche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen bestehen für Arbeitgeber? | Seite | 168 ff. | |
– | Benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeitnehmers für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten? | Seite | 169 | |
– | Wie lange dürfen Bewerberdaten aufbewahrt werden? | Seite | 169 |
10.1. Durchführung der Personalverrechnung
10.1.1. Erfassung
Die Personalverrechnung ist ein Teilbereich der Buchhaltung. Daher bilden Belege die Grundlage der Personalverrechnung. Es gilt das sog. „Belegprinzip“, d.h., ohne Belege darf keine Abrechnung durchgeführt werden.
In der Praxis finden folgende Belege Verwendung:
Zeiterfassungsausdrucke und Überstundenaufzeichnungen (Muster 8),
Schichtlisten,
Akkordzettel,
Reisespesenabrechnungen (Muster 10, Muster 11),
Montagescheine,
Provisionsabrechnungen
u.a.m.
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