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ÖBA 6, Juni 2024, Seite 445

Gemäß Artikel 8 und 23 der Verbraucherkredit-RL kann ein Kreditvertrag, bei dem der Kreditgeber seine Pflicht zur Bonitätsprüfung des Verbrauchers verletzt hat, als Sanktionierung auch dann für nichtig erklärt werden und der Anspruch auf die vereinbarten Zinsen verloren gehen, wenn der Vertrag bereits erfüllt wurde und der Verstoß keine nachteiligen Folgen für den Verbraucher hatte

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2008/48/EG – Verbraucherkreditverträge – Art 8 – Verpflichtung des Kreditgebers zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers – Heilung eines Verstoßes durch vollständige Erfüllung des Kreditvertrags – Art 23 – Wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen – Nichtigkeit des Kreditvertrags und Verlust des Anspruchs des Kreditgebers auf Zahlung der vereinbarten Zinsen – Keine nachteiligen Folgen für den Verbraucher – Verantwortlichkeit der Kreditgeber und Verhinderung unverantwortlicher Praktiken bei der Vergabe von Krediten an Verbraucher;

https://doi.org/10.47782/oeba202406044501

Die Art 8 und 23 der RL 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der RL 87/102/EWG des Rates sind dahin auszulegen, dass sie in einem Fall, in dem der Kreditgeber gegen seine Verpflichtung zur Bewertung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers verstoßen hat, der Verhängung einer Sanktion gegen den Kreditgeber nach nationalem Recht, bestehend in der Nichtigkeit des Verbraucherkreditvertrags und dem Verlust seines Anspruchs auf Zahlung der vereinbarten Zinsen, auch dann ni...

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