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AGB-Geltungskontrolle: Gemeinsame Website zweier möglicher Vertragspartner des Verbrauchers.
https://doi.org/10.47782/oeba202406043701
Weder ungewöhnlich noch überraschend iSd § 864a ABGB ist, dass in den AGB zweier Gesellschaften, die eine gemeinsame Homepage betreiben, klargestelltS. 438 wird, welche Gesellschaft in Ansehung welcher Leistungsangebote, die üblicherweise nicht von ein und demselben Anbieter stammten, Vertragspartnerin werden soll. Eine entsprechende Klausel ist auch nicht intransparent, wenn für die Verbraucher unschwer erkennbar ist, welche der beiden Leistungen sie konkret in Anspruch nehmen.
Aus der Begründung:
[1] Der in Ö wohnhafte Kl spielte als Konsument im Zeitraum von 2006 bis April 2018 über die Website www.b... diverse Online-Glücksspiele. Er registrierte sich dort im Jahr 2006 und erklärte sich dabei mit den AGB einverstanden. Deren erster Punkt A.1. lautet:
„A. Allgemeine Bestimmungen:
1. An jeder Wette sind einerseits die b I Ltd. mit Sitz in * [die hier Erstbekl], die gem der ihr erteilten behördlichen Konzession Wetten aus Anlass von sportlichen Veranstaltungen entgegennimmt, und andererseits der Wettende (im Folgenden ‚Kunde‘) beteiligt. Bei den Casino- und Pokerspielen ist Vertragspartner die b E Ltd., mit Sitz in *[die hier Zwe...