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Gesetzesentwurf zum DORA-Vollzugsgesetz liegt vor
Mit der Verordnung (EU) 2022/2554 (Digital Operational Resilience Act, DORA-Verordnung) soll die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor weiter gestärkt werden. Der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf (Ministerialentwurf) für das DORA-Vollzugsgesetz dient dem Wirksamwerden der DORA-Verordnung in Österreich und soll die Richtlinie (EU) 2022/2556 umsetzen.
Mit dem DORA-Vollzugsgesetz werden u.a. die folgenden Anforderungen konkretisiert:
Die FMA wird als zuständige Behörde für den Finanzmarktbereich definiert;
Definition des Anwendungsbereiches der DORA-Verordnung für nationale Rechtsträger;
Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse der FMA zur Durchsetzung der DORA-Verordnung;
Regelung der Zusammenarbeit der FMA mit der OeNB (u.a. hinsichtlich der Durchführung und Bescheinigung von erweiterten Tests gem. Art 26 und 27 DORA-Verordnung) sowie den europäischen Aufsichtsbehörden und Behörden aus Drittstaaten; und
Strafbestimmungen (natürliche Personen gem. § 9 VStG: Verwaltungsstrafen von bis zu € 150.000; juristische Personen: von bis zu € 500.000 oder bis zu 1% des jährlichen Gesamtnettoumsatzes; „naming & shaming“).
Zur Umsetzung der DORA-Richtlinie werden gleichzeitig die notwendigen Anpa...