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ÖBA 6, Juni 2024, Seite 392

Gesetzesentwurf zum DORA-Vollzugsgesetz liegt vor

Mit der Verordnung (EU) 2022/2554 (Digital Operational Resilience Act, DORA-Verordnung) soll die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor weiter gestärkt werden. Der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf (Ministerialentwurf) für das DORA-Vollzugsgesetz dient dem Wirksamwerden der DORA-Verordnung in Österreich und soll die Richtlinie (EU) 2022/2556 umsetzen.

Mit dem DORA-Vollzugsgesetz werden u.a. die folgenden Anforderungen konkretisiert:

  • Die FMA wird als zuständige Behörde für den Finanzmarktbereich definiert;

  • Definition des Anwendungsbereiches der DORA-Verordnung für nationale Rechtsträger;

  • Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse der FMA zur Durchsetzung der DORA-Verordnung;

  • Regelung der Zusammenarbeit der FMA mit der OeNB (u.a. hinsichtlich der Durchführung und Bescheinigung von erweiterten Tests gem. Art 26 und 27 DORA-Verordnung) sowie den europäischen Aufsichtsbehörden und Behörden aus Drittstaaten; und

  • Strafbestimmungen (natürliche Personen gem. § 9 VStG: Verwaltungsstrafen von bis zu € 150.000; juristische Personen: von bis zu € 500.000 oder bis zu 1% des jährlichen Gesamtnettoumsatzes; „naming & shaming“).

Zur Umsetzung der DORA-Richtlinie werden gleichzeitig die notwendigen Anpa...

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