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FMA veröffentlicht Verordnungsentwurf zur Änderung der KIM-V
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf zur Änderung der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) setzt die FMA die aktuellen Empfehlungen des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) um. Die FMA hat dazu vorab auch eine gutachterliche Äußerung der OeNB eingeholt.
Das FMSG weist in seinen Empfehlungen vom darauf hin, dass die Einführung der KIM-V in Österreich zu einer deutlichen Verbesserung der Vergabestandards geführt hat. Um eine Erleichterung in der Administration der Ausnahmekontingente zu ermöglichen, empfiehlt das FMSG – vereinfachend dargestellt –, in der KIM-V ein einziges institutsbezogenes Ausnahmekontingent in Höhe von 20% der Neukreditvergabe vorzusehen und die kennzahlspezifischen Ausnahmekontingente aufzuheben.
Die OeNB hält in ihrem Gutachten dazu fest, dass der Wegfall der individuellen, kennzahlbezogenen Ausnahmekontingente grundsätzlich zu zusätzlichen Risiken führen kann (z.B. Anstieg von Neukrediten mit nicht nachhaltigen Schuldendienstquoten oder Laufzeiten und Krediten, die Obergrenzen mehrerer Kennzahlen gleichzeitig überschreiten). Die Daten zeigen jedoch auch, dass die derzeit verfügbaren Ausnahmekontingente nicht vollständig genutz...