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Newsline
https://doi.org/10.47782/oeba202406037901
1. Topthemen
Wohnbaupaket der Bundesregierung
Neben anderen Maßnahmen wie € 1 Mrd. für die Förderung von Miet- und Eigentumseinheiten für gemeinnützige und gewerbliche Bauträger, einem Handwerkerbonus bis € 10.000 Dienstleistung (20% Förderung), die Erhöhung der steuerrechtlichen Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wohngebäude, einer Leerstandsabgabe (BVG-Änderung) und eines Sanierungsbonus, sind für Banken im Wesentlichen zwei Maßnahmen relevant:
Verzicht auf Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühr bis zur Bemessungsgrundlage von € 500.000, bei Erwerb Wohneinheit/Einfamilienhaus oder Sanierung jeweils nur bei dringendem Wohnbedürfnis (Hauptwohnsitz) für mindestens fünf Jahre (bei Objekten mit Kaufpreis über € 2 Mio. entfällt die Begünstigung); der Gebührenentfall gilt befristet von bis für Immobiliengeschäfte, die nach dem abgeschlossen wurden.
Geförderte Darlehen: Der Bund stellt den Ländern € 500 Mio. über OeBFA mit günstigem Zinssatz zur Verfügung. Die Mittel sind für Wohnbauförderungsdarlehen der Länder in den Jahren 2024 und 2025 an natürliche Personen in Höhe von maximal € 200.000 und mit einem maximalen Zinssatz von 1,5% p.a. zweckgebunden. Die Zuschüsse des Bundes für di...