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SWK 17, 10. Juni 2024, Seite 869

Hauptwohnsitzbefreiung – Frist für die Aufgabe des Hauptwohnsitzes

Entscheidung: Ra 2022/13/0091 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Norm: § 30 Abs 2 Z 1 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger veräußerte im Juni 2014 zwei große (insgesamt 2,6 ha), gemischt (betrieblich und privat) genutzte Grundstücke um insgesamt ca 7 Mio Euro. Auf einem der Grundstücke stand das von ihm bewohnte Eigenheim (233 m2 reine Baufläche).

Er ließ sich vom Käufer die fortgesetzte prekaristische Nutzung der veräußerten Grundstücke einräumen; zur Sicherung der Rückgabeverpflichtung wurde von beiden ein gerichtlicher Räumungsvergleich zum abgeschlossen.

Im September 2014 kaufte der Steuerpflichtige ein neues Grundstück und begann im Mai 2015 mit Baumaßnahmen, ua zur Errichtung seines neuen Wohnhauses. Der alte Hauptwohnsitz wurde nach Fertigstellung im Mai 2017 aufgegeben. Der Steuerpflichtige machte die Hauptwohnsitzbefreiung geltend.

Das Finanzamt versagte die Hauptwohnsitzbefreiung, weil kein kausaler Zusammenhang zwischen tatsächlicher Wohnsitzverlegung und der Grundstücksveräußerung gegeben sei.

Das BFG gab der Beschwerde teilweise Folge und führte aus, ein Zusammenhang zwischen der Veräußerung des alten Wohnsitzes und der Schaffung...

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