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SWK 17, 10. Juni 2024, Seite 858

Lösen Gutscheine eine Umsatzsteuerpflicht aus?

Eine Abgrenzung umsatzsteuerpflichtiger Vorauszahlungen von nicht steuerbarem Geldersatz

Reinhold Beiser

Kombinieren Unternehmen Lieferungen oder sonstige Leistungen mit Gutscheinen, stellt sich die Frage der Qualifikation dieser Gutscheine im Rahmen eines entgeltlichen Leistungsaustausches. Dieser Beitrag analysiert einen Fall aus der Rechtsprechung des VwGH.

1. VwGH-Entscheidung

Ein Mobilfunkunternehmen kombinierte seine Tarife für Telekommunikationsdienste mit Gutscheinen: Je nach gewähltem Tarif und Dauer der Kundenbindung (Mindestlaufzeit des Vertrags) wurden Gutscheine mit einem Nennwert von 300 Euro oder 500 Euro ausgegeben. Die Kunden konnten diese Wertgutscheine beim Kauf eines Notebooks (oder anderer elektronischer Hardware) bei Vertragshändlern des Mobilfunkanbieters einlösen. Das Mobilfunkunternehmen zahlte dann die mit Gutscheinen eingelösten Nennwerte an den jeweiligen Lieferanten der Hardware.

Der VwGH qualifiziert das Kombi-Angebot des Mobilfunkunternehmens nicht als eine einheitliche Leistung. Zwei selbständige Leistungen werden zwar in einem Vertrag miteinander verknüpft, bleiben jedoch selbständige Leistungen. Das Gesamtentgelt des Kunden ist aufzuteilen in ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für Telekommunikationsdienste und ein Entgelt für einen Wertgutschein. Die Ab...

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