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Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten nach § 91 GMSG – Liste der teilnehmenden Staaten (1. 5. 2024)
Info des 2024-0.398.016.
Diese BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, welche zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten, und führt darüber hinaus jene Staaten und Territorien an, für die im Kalenderjahr 2024 Informationen gemäß § 4 GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen.
Aus der Liste jener Staaten und Territorien, welche zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten im Kalenderjahr 2024 als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten, wurden ab Georgien, Liberia, Marokko, Moldau, Montenegro, Uganda und Ukraine gestrichen.
Aus der Liste jener Staaten, für die die gesammelten Informationen gemäß § 4 Abs 2 und 3 GMSG an das Finanzamt zu übermitteln sind, wurde Antigua und Barbuda ab gestrichen; aufgenommen wurden Aruba, Costa Rica, Kenia, Saint Kitts und Nevis sowie Thailand.