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Gewerbesteuerpflicht bei Immobilieninvestments in Deutschland
Oppermann (PIStB 2024, 142 ff) untersucht die Frage der Gewerbesteuerpflicht bei Einkünften aus der Vermietung inländischen Grundbesitzes durch Ausländer. Anknüpfungspunkt der Gewerbesteuer ist das Bestehen einer inländischen Betriebsstätte. In der Beraterpraxis werde daher versucht, durch Non-PE-Strukturen zu erreichen, dass Vermietungseinkünfte nur der Körperschaftsteuer von 15,825 % und nicht auch der Gewerbesteuer unterliegen. Die Rechtsprechung sei zwar restriktiv. Dennoch könne trotz Einsatzes einer Managementgesellschaft eine inländische Betriebsstätte vermieden werden, wenn keine Identität der Leitungsorgane der Grundbesitz- und der Managementgesellschaft vorliege, keine nachhaltigen (Überwachungs- oder sonstigen) Tätigkeiten vor Ort in Deutschland erfolgen und Geschäftsleitungsaufgaben, die das „Tagesgeschäft“ betreffen, tatsächlich aus dem Ausland wahrgenommen und nicht auf die Managementgesellschaft übertragen werden. Dies habe auch der BFH in seinem Urteil vom , I B 11/22, mit Hinweis auf sich sonst ergebende verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel ausgesprochen.