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Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht
Prinz (Wirtschaftsprüfung 2024, 503 ff) bespricht zwei Urteile des FG Münster vom , 10 K 2613/20 F, und des FG Düsseldorf vom , 6 K 3278/19 K, zu Rechtsfragen bei Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht. Nach Ansicht des FG Münster finde das Abzugsverbot von Sonderbetriebsausgaben nach § 4i Satz 1 dEStG bei einer vollkonsolidierenden Gruppenbesteuerung nach niederländischem Recht („fiscale eenheid“) keine Anwendung, da die Steuerbemessungsgrundlage in den Niederlanden nicht gemindert werde. Nach Auffassung des FG Düsseldorf erfordere § 20 Abs 2 dAStG entgegen der Verwaltungsauffassung das Vorliegen einer mehrheitlichen Beteiligung eines inländischen Gesellschafters an einer deutschen Personengesellschaft, die über eine ausländische Betriebsstätte verfügt, damit es zur Anrechnung statt einer Freistellung komme. Die Switch-over-Klausel des § 20 Abs 2 dAStG (Anrechnung statt Freistellung) für niedrigbesteuerte passive DBA-Freistellungseinkünfte einer ausländischen Personengesellschaft bedarf laut Prinz zumindest einer Modernisierung.