Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 6, Juni 2024, Seite 315

EuGH: Versteigerung verpfändeter Gegenstände keine Nebenleistung zur Darlehensgewährung

In seinem Urteil vom , Companhia União de Crédito Popular SA, C-89/23, hatte sich der EuGH mit der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Provisionen bei der Versteigerung von Pfandgegenständen zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Companhia União de Crédito Popular SA (im Folgenden: CUCP) und der Autoridade Tributária e Aduaneira (Steuer- und Zollbehörde, Portugal) über die Zahlung von Mehrwertsteuer auf Umsätze iZm der Versteigerung von Sachen, die im Rahmen einer Pfandleihe als Sicherheit gestellt wurden.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: CUCP ist eine Gesellschaft portugiesischen Rechts, die als Pfandleiherin tätig ist und durch bewegliche Sachen besicherte Darlehen gewährt. Diese Tätigkeit ist nach Art 9 Z 27 lit a des portugiesischen Mehrwertsteuergesetzbuchs, der die Gewährung und Vermittlung von Krediten betrifft, von der Mehrwertsteuer befreit. Wenn die Darlehensnehmer die verpfändeten Sachen nicht auslösen oder mehr als drei Monate mit der Rückzahlung des Darlehensbetrags oder der Zahlung der damit verbundenen Zinsen in Verzug sind, führt CUCP eine Versteigerung dieser Sachen durch. Dabei er...

Daten werden geladen...