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EuGH: Kriterien zur Abgrenzung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen
In seinem Urteil vom , M-GbR, C-68/23, hatte sich der EuGH mit der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der M-GbR, einer deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, und dem Finanzamt O über die Einstufung und die Mehrwertsteuerpflichtigkeit des Vertriebs von Guthabenkarten oder Gutscheincodes, die für den Erwerb digitaler Inhalte in einem Online-Shop verwendet werden.
Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die M-GbR vertrieb im Jahr 2019, dem streitigen Besteuerungszeitraum, über ihren Internetshop Guthabenkarten oder Gutscheincodes zum Aufladen von „Nutzerkonten“ für den Erwerb digitaler Inhalte im Online-Shop X (im Folgenden: X-Store). Diese sogenannten „X-Cards“ ermöglichten es den Erwerbern, Konten zur Nutzung des X-Store (im Folgenden: X-Nutzerkonto) mit einem näher bestimmten Nennwert in Euro aufzuladen. Nach der Aufladung eines solchen Kontos konnte dessen Inhaber im X-Store, der von der Gesellschaft Y mit Sitz im Vereinigten Königreich betrieben wird, digitale Inhalte zu den dort angeführten Preisen erwerben. Y war für die Ausgabe der X-Cards verantwo...