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SWI 6, Juni 2024, Seite 296

Umsetzung des öffentlichen Country-by-Country-Reportings in Österreich

Implementation of Public Country-by-Country Reporting in Austria

Karin Andorfer und Nina Gindl

On April 4th, 2024, the Federal Ministry of Justice published a draft bill on the publication of income tax information (CBCR-Veröffentlichungsgesetz, CBCR-VG). This federal law transposes the Directive (EU) 2021/2101 amending Directive (EU) 2013/34 as regards the disclosure of income tax information by certain undertakings and branches (“public CbCR”) into Austrian law. The public CbCR and thus the CBCR-VG aim to make income tax information of multinationals operating in Austria transparent and subject to more intensive public scrutiny. The CBCR-VG is to be applied to financial years beginning after June 21st, 2024.

I. Überblick

Nach jahrelangen politischen Bemühungen auf Ebene der EU wurde Ende 2021 die Änderungsrichtlinie (EU) 2021/2101 zur Bilanzrichtlinie zur Einführung eines öffentlichen CbCR verabschiedet. Das Bundesministerium für Justiz hat am den Ministerialentwurf des Bundesgesetzes über die Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationsberichte (CBCR-Veröffentlichungsgesetz, CBCR-VG) zur Begutachtung veröffentlicht. Am wurde nunmehr die Regierungsvorlage zur Beschlussfassung dem Parlament vorlegt, welche nur in wenigen Punkten vom Ministerialentwurf abweicht.

Mit der nun vorgesehenen Erstellung und Veröffentlichung eines Ertragsteuerinformationsberichts (im Folgenden: öffentliches CbCR) bei den jeweiligen Handelsregistern (in Österreich somit beim Firmenbuchgericht) erhoffen sich die Befürworter dieser zusätzlichen Veröffentlichungsverpflichtung eine erhöhte Transparenz in Bezug auf die steuerlichen Angelegenheiten multinationaler Konzerne und somit mehr öffentlichen Druck zur Hintanhaltung von Steuervermeidungspraktiken.

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