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PV-Info 6, Juni 2024, Seite 22

Wechsel von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht

Elmira Beqiri und Petra Vrignaud

In der gegenständlichen Entscheidung des Bundesfinanzgerichts wurde der Wechsel von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht behandelt. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um in die unbeschränkte Steuerpflicht zu gelangen, und welche Auswirkungen dies auf die Besteuerung von Pensionseinkünften hat ().

Im gegenständlichen Fall hatte die Beschwerdeführerin bis 1999 in Österreich ihren Hauptwohnsitz innegehabt, bevor sie heiratete und in die Schweiz zog. Zur Überbrückung im Rahmen der Übersiedlung hatte sie sich am österreichischen Wohnsitz ihres Bruders gemeldet, eine Abmeldung dieses Wohnsitzes erfolgte jedoch nicht. Rund 20 Jahre später (im Juni 2019) zog die Beschwerdeführerin wieder zurück nach Österreich. Zu diesem Zeitpunkt bezog sie bereits Pensionseinkünfte (sowohl aus Österreich als auch aus der Schweiz), welche sie (anteilig) in ihre österreichische Steuererklärung für das Steuerjahr 2019 aufnahm.

Aufgrund der nicht erfolgten (vergessenen) Abmeldung des Wohnsitzes in Österreich ging das Finanzamt von einer durchgehenden unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich aus. Daher wurden im Erstbesch...

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