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PV-Info 6, Juni 2024, Seite 19

Ausländische Steuerberatungskosten als Sonderausgaben im Verhältnis zum Progressionsvorbehalt

Stefan Schuster

Vom Arbeitgeber übernommene Steuerberatungskosten können einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen. Im Gegenzug sind Steuerberatungskosten als Sonderausgaben einkommensmindernd absetzbar. Im internationalen Steuerrecht stellt sich die Frage, wie Sachbezüge bei Ermittlung des Progressionsvorbehalts zu behandeln sind. Das BFG klärte auf ().

Sachverhalt

Aufgrund einer internationalen Kontrollmitteilung und nach einem Vorhalt an den Steuerpflichtigen wurde der Einkommensteuerbescheid gemäß § 299 BAO geändert, und es wurden Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit aus Deutschland für die Ermittlung des Progressionsvorbehalts herangezogen.

S. 20 In den deutschen Einkünften wurden im Jahr 2019 vom Arbeitgeber übernommene Steuerberatungskosten berücksichtigt, die als Sachbezug der Besteuerung in Deutschland unterworfen wurden. Die Steuerberatungsleistungen wurden infolge von Einkünften im Jahr 2018 in Deutschland im Jahr 2019 in Anspruch genommen. Im Jahr 2019 war der Steuerpflichtige in Österreich steuerrechtlich ansässig. Die Steuerberatungsleistungen betrugen 4.320 € netto, auf der Entgeltbestätigung wurden 5.860,80 € als Sachbezug ausgewiesen. Die Diff...

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