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PV-Info 6, Juni 2024, Seite 11

Kein Krankengeld bei unbezahltem Urlaub

Christa Kocher

Erkrankt ein Versicherter während eines unbezahlten Urlaubs, besteht – ungeachtet einer aufrechten Pflichtversicherung nach § 11 Abs 3 ASVG – kein Anspruch auf Krankengeld. In Zeiten, in denen keine Arbeitspflicht besteht, kann man nicht durch Krankheit oder Unfall an der Erbringung der Arbeitsleistung gehindert sein. Arbeitsunfähigkeit kann daher nicht eintreten. Zudem erleidet man während solcher Zeiträume keinen Entgeltausfall, der durch das Krankengeld zu ersetzen wäre ().

Sachverhalt

Die Klägerin stand bis in einem aufrechten Dienstverhältnis. Da sie für die Zeit eines Betriebsurlaubs keinen offenen Urlaubsanspruch mehr hatte, vereinbarte sie mit dem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub für den Zeitraum von bis . Am rutschte sie aus und erlitt eine Verletzung, aufgrund welcher die behandelnde Krankenanstalt die Klägerin bis für arbeitsunfähig befand. Die ÖGK lehnte den Antrag der Klägerin auf Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit infolge KrankS. 12 heit und Leistung von Krankengeld mit der Begründung ab, dass sich der Unfall während eines unbezahlten Urlaubs ereignet habe. Dagegen erhob die Klägerin Klage mit der Begründung, dass sie im relevanten Zeitraum pflichtversichert...

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