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Ergänzende Fragen zur Mitarbeiterprämie
Die Mitarbeiterprämie 2024 wirft weiterhin Fragen auf. Das BMF hat zu den Fragen und Antworten vom am folgende Ergänzung veröffentlicht.
Fragen
Laut Kollektivvertrag (regulärer Stichtag 1. 5.) werden ab 6,05 % auf die Mindestlöhne und -gehälter aufgeschlagen. Dazu kommt eine Mitarbeiterprämie in Höhe von 120 €, die einmalig oder in Teilbeträgen ausbezahlt werden kann, und ab werden auf den Lohn/das Gehalt ab weitere 2 % aufgeschlagen. Die 120 € entsprechen auf den Monat gerechnet nicht den 2 % ab .
Laut Kollektivvertrag (regulärer Stichtag 1. 5.) wird ab eine Mitarbeiterprämie bezahlt von X Euro, die einmalig oder in Teilbeträgen ausbezahlt werden kann, und ab kommt es zu einer Lohn-/Gehaltserhöhung mit Y %.
Kann in solchen Fällen die Mitarbeiterprämie steuerfrei geleistet werden?
Antworten
Die Voraussetzungen gemäß § 124b Z 447 EStG können erfüllt sein, wenn es in diesem Kollektivvertrag üblich ist, dass die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter
mit 1. 11. (bei Frage 1) bzw
mit 1. 1. des Folgejahres (bei Frage 2)
nochmals erhöht werden. In allen anderen Fällen liegt hingegen nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt eine bereits beschlossene Gehaltserhöhung vor, aus der die Mitarbeit...