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PV-Info 6, Juni 2024, Seite 1

Aktuelles aus der Personalverrechnung

Monika Kunesch

Ab Beitragsbefreiung für Carsharing

Bereits mit dem Teuerungs-Entlastungspaket Teil II (BGBl I 163/2022, ausgegeben am ) wurde in § 3 Abs 1 Z 16d EStG die Möglichkeit für Arbeitgeber eingeführt, mit Wirkung ab Arbeitnehmern für nicht beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen von Carsharing bis zu 200 € pro Kalenderjahr steuerfrei zuzuwenden.

Aufgrund des Umstands, dass der Gesetzgeber diese Bestimmung in Z 16d des § 3 EStG verankert hat, wirkt für diese Zuwendungen (automatisch) auch eine Befreiung vom (Zuschlag zum) Dienstgeberbeitrag (§ 41 Abs 4 lit c FLAG verweist auf § 3 Abs 1 Z 13 bis 21 EStG) und von der Kommunalsteuer (ebenso § 5 Abs 2 lit c KommStG).

Lediglich für die Beitragspflicht in der Sozialversicherung und betrieblichen Vorsorge wurde kein Befreiungstatbestand vorgesehen.

Der Gesetzgeber ist nunmehr nachgezogen und hat in § 49 Abs 3 Z 33 ASVG mit Wirkung ab eine zu § 3 Abs 1 Z 16d EStG gleichlautende Bestimmung aufgenommen (BGBl I 2024/46, ausgegeben am ).

Klimabonus 2024

Im Jahr 2022 wurde ein Klimabonus in Ausgleich der Belastung durch den CO2-Preis eingeführt. Den Klimabonus erhalten alle Personen, die im Anspruchsjahr für mindestens 183 Tage ihren Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet haben. Für Kinder besteht ein Anspruch, wenn im Anspruchsjahr für mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen wurde. ...

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