Kothbauer

Klassische Fallen im Mietrecht

40 Fall(en)beispiele für Vermieter und Mieter

3. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4848-4

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Klassische Fallen im Mietrecht (3. Auflage)

VIII. Betriebskosten, öffentliche Abgaben etc

Fall 27: Für den Lauf der Ausschlussfrist die Fälligkeit der Betriebskosten maßgeblich ist

Thema des Falls ist die einjährige Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Betriebskosten im Vollanwendungsbereich des MRG (§ 21 Abs 3 MRG).

Gesetzlicher Hintergrund

Gemäß § 21 Abs 3 MRG beginnt im Vollanwendungsbereich des MRG in den Fällen einer Jahrespauschalverrechnung (Vorschreibung eines gleichbleibenden monatlichen Teilbetrags; Abrechnung bis zum 30.6. des Folgejahres; Saldenausgleich zu dem der Abrechnung zweitfolgenden Zinstermin) die einjährige Frist zur Geltendmachung der Betriebskosten und öffentlichen S. 130Abgaben mit Ablauf des Kalenderjahres zu laufen, in dem die Betriebskosten und öffentlichen Abgaben gegenüber dem Vermieter fällig geworden sind.

Sachverhalt

Herr und Frau B sind Miteigentümer einer voll vermieteten Zinshausliegenschaft. Die im gegenständlichen (im Jahr 1906 errichteten) Haus abgeschlossenen Mietverträge unterliegen zur Gänze den Bestimmungen des MRG.

In der Zeit von April 2021 bis November 2021 bezahlen Herr und Frau B an den Hausbesorger J kein Hausbesorgerentgelt, weil sie die (wie sich später herausstellen sollte: irrige) Auffassung vertreten, das Hausbesorg...

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