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Kothbauer

Klassische Fallen im Mietrecht

40 Fall(en)beispiele für Vermieter und Mieter

3. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4848-4

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Dokumentvorschau
Klassische Fallen im Mietrecht (3. Auflage)

V. Mietzinsbildung

Fall 16: Wer den Standard anhebt, schafft nicht neu

Der Fall erörtert die Voraussetzungen für eine Neuschaffung des Mietgegenstandes, welche zur Vereinbarung eines sogenannten angemessenen Hauptmietzinses legitimiert (§ 16 Abs 1 Z 2 MRG).

Gesetzlicher Hintergrund

Gemäß § 16 Abs 1 Z 2 zweiter Fall MRG kann eine (in einem Altbau gelegene) Wohnung im Vollanwendungsbereich des MRG zum sogenannten angemessenen Hauptmietzins vermietet werden, wenn sie aufgrund einer nach dem erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen worden ist. Die Bestimmung spricht ganz allgemein von einem „Mietgegenstand“, doch ist die Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 2 MRG auf Geschäftsräumlichkeiten schon deshalb nicht unmittelbar anwendbar, S. 82weil Mietgegenstände, die nicht zu Wohnzwecken dienen, schon nach § 16 Abs 1 Z 1 MRG ohnehin zum angemessenen Hauptmietzins vermietet werden dürfen.

Sachverhalt

Herr P ist Eigentümer einer Zinshausliegenschaft, auf welchem sich ein im Jahr 1911 errichtetes Gebäude befindet. Im zweiten Stockwerk des Gebäudes schreitet er im Jahr 2024 zur Vermietung einer circa 110 m2 großen Kategorie-A-Wohnung, unmittelbar nachdem diese vom Vormieter zurückgestellt worden ist.

Die gegenständliche Wohnung war ...

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