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Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-VO unter der Lupe
Eine Analyse der ersten beiden Berichtsjahre
Die EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852, nachfolgend EU-Taxonomie-VO) legt ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten in der gesamten EU fest. Sie definiert spezifische Angabepflichten für Unternehmen im Anwendungskreis der Non-Financial Reporting Directive (Richtlinie 2014//EU, nachfolgend NFRD) bzw der Corporate Sustainability Reporting Directive ((EU) 2022/2464, nachfolgend CSRD). Im Mittelpunkt steht die Offenlegung von drei Taxonomie-Kennzahlen (Umsatz-KPI, CapEx-KPI und OpEx-KPI) sowie weiterer qualitativer Angaben zu deren Berechnung.
Erstmalig mussten Nicht-Finanzunternehmen für das Berichtsjahr 2021 gemäß der EU-Taxonomie-VO offenlegen, allerdings in eingeschränktem Umfang. Insbesondere mussten Unternehmen die drei genannten Kennzahlen lediglich für die Taxonomiefähigkeit ihrer Wirtschaftstätigkeiten offenlegen. Für das Berichtsjahr 2022 erfolgte dann die Offenlegung im Hinblick auf die Taxonomiekonformität, was eine umfangreichere Analyse von Bewertungskriterien erfordert.
Im vorliegenden Beitrag werden erste Erkenntnisse einer Untersuchung zur Offenlegung der Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-VO für österreichische Nicht-Finan...