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Umsatzsteuerliche Behandlung der Tagesbetreuung bei öffentlichen Ganztagesschulen
Die öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule, Polytechnische Schule) und die AHS-Unterstufe können als ganztägige Schulformen (Schulen mit Tagesbetreuung, an denen neben dem Unterricht eine Tagesbetreuung angeboten wird) geführt werden. Während die Unterrichtserteilung an öffentlichen Schulen nach einhelliger Ansicht aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht einen Hoheitsbetrieb begründet, ist unklar, ob dies auch für die bei ganztägigen Schulformen angebotene Tagesbetreuung zutrifft oder ob insoweit ein Betrieb gewerblicher Art iSd § 2 Abs 3 UStG vorliegt. Das BFG hatte sich in seinem Erkenntnis vom , RV/6100329/2023 erstmalig mit dieser Frage zu befassen.
1. Der Fall
Eine Gemeinde (beschwerdeführende Partei) führt eine öffentliche Volksschule als Ganztagesschule iSd § 8 lit j SchOG, an der neben dem Unterricht eine Tagesbetreuung angeboten wird. Der Betreuungsteil wird dabei als vom Unterricht getrennt, dh ab dem S. 185 Mittagessen als Nachmittagsbetreuung bzw als getrennt geführte Ganztagesschule organisiert.
Im Rahmen der Tagesbetreuung sind insgesamt fünf Stunden pro Woche gegenstandsbezogen...