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BFG zur Geschäftsführerhaftung bei Nichtanpassung der Körperschaftsteuervorauszahlungen
Im gegenständlichen Erkenntnis urteilte das BFG über die die Rechtmäßigkeit der Haftungsheranziehung eines ehemaligen GmbH-Geschäftsführers für Abgabenverbindlichkeiten der vormals von ihm vertretenen Gesellschaft.
Für das betrachtete Rechtsproblem erweist sich die Beurteilung durch das BFG von Interesse, ob eine in zu geringem Ausmaß erfolgte Körperschaftsteuervorauszahlung bzw die unterlassene Beantragung der Anhebung der Vorauszahlungen bzw die vom Geschäftsführer nicht erfolgte Befassung des Finanzamts mit Umständen, deren Kenntnis es zur Anpassung von Vorauszahlungen berechtigt hätte, als schuldhafte Pflichtverletzung haftungsbegründend sein können.
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer (Bf) war von September 2014 bis März 2018 Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen im Jänner 2019 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Da die GmbH bis September 2016 nur steuerliche Verluste erzielte, entrichtete sie für das Jahr 2016 bloß die bescheidmäßig vorgeschriebene Mindestkörperschaftsteuer nach § 24 Abs 4 KStG.
Mit im September 2016 abgeschlossenem Kaufvertrag veräußerte die GmbH eine Liegenschaft um 2,6 Mio Euro an ein...