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Veranlagungsfreibetrag für Grenzgänger aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit
Ursprüngliche Streitfrage des vorliegenden Beschwerdeverfahrens war die aus juristischer Sicht wenig interessante Interpretation eines ausländischen Lohnzettels. Das Gericht setzte sich im Rahmen seiner umfassenden Kognitionsbefugnis zudem vertieft mit verschiedenen Positionen an Werbungskosten auseinander. Abschließend musste sich das Gericht jedoch auch mit der Frage befassen, ob Grenzgängern der Veranlagungsfreibetrag nach § 41 Abs 3 EStG 1988 zusteht. Dabei gelangte es zu einem von der herrschenden Auffassung abweichenden Ergebnis.
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RV/6100067/2023; Revision zugelassen (nicht erhoben). | Art 45 AEUV, § 41 Abs 3 EStG 1988 |
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer (Bf) ist Ziviltechniker mit einem Fokus auf Gewässerökologie. Er ist ein österreichischer Staatsangehöriger, der in Österreich wohnhaft und bei einem deutschen Unternehmen im grenznahen Bereich angestellt ist. Sein Jahresbruttogehalt aus dieser Tätigkeit betrug im gegenständlichen Zeitraum rund 80.000 Euro bis 88.000 Euro.
Daneben erzielte der Bf verhältnismäßig geringe Einnahmen aus einer in Österreich sporadisch ausgeübten Vortragstätigkeit. Diese lagen zwischen 350 Euro und 600 Euro pro Jahr, was nach Abzug der damit verbundenen Fahrtkosten und des Grundfr...