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Beträchtliche Kostenüberschreitung wegen Umständen aus der Bestellersphäre
bauaktuell 2024/5
Nach der Rechtsprechung ist die unverzügliche Anzeige einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung eines Kostenvoranschlags zur Wahrung des Anspruchs des Werkunternehmers wegen der Mehrarbeiten – unabhängig von der „Verbindlichkeit“ des Kostenvoranschlags – entbehrlich, wenn die Umstände, die zu den Mehrarbeiten führen, in der Sphäre des Bestellers liegen.
Der klagende Werkunternehmer begehrte vom beklagten Werkbesteller den (restlichen) Werklohn, der den Kostenvoranschlag beträchtlich überschritt. Die Ursache für die Überschreitung waren Mehrarbeiten, die durch Umstände in der Bestellersphäre verursacht worden waren. Der Kläger hatte den Beklagten unverzüglich nach der Erkennbarkeit dieser Umstände auf die konkret erforderlichen Mehrarbeiten und auch darauf hingewiesen, dass dadurch Mehrkosten entstünden. Die Höhe der Mehrkosten, die am (weitgehend) abschätzbar gewesen war, hatte er ihm am mitgeteilt.
Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und berief sich (auch) auf eine Verletzung der Anzeigepflicht (§ 1170a Abs 2 ABGB). Überdies erhob er eine Widerklage, mit der er vom Unternehmer Schadenersatz wegen mangelhafter Werkleistung begehrte.
Das Berufun...