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News – Aktuelles aus der Branche (II)
Keine Staatshaftung für angeblich fehlende Gesetzgebung gegen „Bodenverbrauch“
Schon seit einiger Zeit gibt es Gruppierungen, die vor einem übermäßigen Bodenverbrauch in Österreich warnen. Was man auch immer genau darunter verstehen mag (und wie er zu ermitteln ist), kann an dieser Stelle nicht näher behandelt werden. Ziel dieser warnenden Gruppierungen ist im Ergebnis aber das Ende von Neubautätigkeiten (vor allem im Straßenbau).
Nunmehr musste sich auch der VfGH mit einer entsprechenden Staatshaftungsklage nach Art 137 B-VG, die gegen den Bund und die Bundesländer Nieder- und Oberösterreich gerichtet war, beschäftigen. Neben einem symbolischen Schadenersatz begehrte der klagende Verein die Feststellung der Haftung für alle Schäden, die aus dem „legislativen Unrecht“ resultieren würden. Konkret warf der klagende Verein den drei Gesetzgebern die mangelnde Umsetzung von Unionsrecht vor (die entsprechende Rechtsakte wurden in der Klage genannt).
Mit Beschluss vom , A 17/2023, hat der VfGH die Klage zurückgewiesen. Voraussetzung einer Staatshaftung ist es, dass es durch das Verhalten von Organen eines Mitgliedstaates zur Verletzung einer unionsrechtlichen Norm gekommen ist, die bezweckt, dem Einzel...