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ASoK 6, Juni 2024, Seite 233

Falsche Angaben zur Arbeitszeit im Homeoffice

Auch wenn die falschen Angaben zur Arbeitszeit im Homeoffice nur die Lage der Arbeitszeit betreffen, können sie eine Entlassung rechtfertigen

Thomas Rauch

Bei Arbeitsleistungen im Homeoffice genießt der Angestellte eine besondere Vertrauensstellung, weil weder eine exakte Überwachung der Arbeitszeit noch eine genaue Kontrolle der Tätigkeit möglich ist. Der Arbeitgeber ist somit im Wesentlichen auf die Richtigkeit der Angaben und Berichte der Arbeitnehmer angewiesen. Die Vortäuschung von Arbeitsleistungen an einem Vormittag, obwohl die Arbeit erst ab zirka 12:00 Uhr oder 12:30 Uhr aufgenommen wurde, kann auch dann ein Entlassungsgrund sein, wenn am letzten Arbeitstag zuvor entsprechend weniger Arbeitsstunden angeführt wurden und daher die Summe der zu bezahlenden Arbeitsstunden der tatsächlichen Gesamtarbeitszeit entsprochen hat. Im Folgenden werden die Arbeitszeit und der Arbeitsort im Homeoffice insbesondere im Zusammenhang mit einer Entlassung näher erörtert.

1. Arbeitszeitaufzeichnungen

Der Arbeitgeber hat zur Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen (§ 26 Abs 1 AZG). Dabei kann vereinbart werden, dass die Arbeitszeitaufzeichnungen vom Arbeitnehmer zu führen sind, wobei der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur ordnungsgemäßen Führung der Arbeitszeitaufzeichnungen anzuleiten h...

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