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ZWF 3, Mai 2024, Seite 136

Steuerhinterziehung durch Verschleierung der Veräußerung von GmbH-Anteilen (dt)

§ 370 dAO; § 8 FinStrG

Gehm, Steuerhinterziehung bei Verschleierung der Veräußerung von GmbH-Anteilen, NZWiSt 2024, 12

Der mit 18 % am Grundkapital einer GmbH beteiligte Angeklagte hat seine Geschäftsanteile an die Gesellschaft veräußert; dies zu einem deutlich über dem Marktwert liegenden Betrag. Da er auf die Kaufpreiszahlung angewiesen war und die Gesellschaft diese nicht sofort aufbringen konnte, wurde ein komplexes Konstrukt von Scheingeschäften und Darlehen gewählt, um den ausscheidenden Gesellschafter mit der entsprechenden Summe zu versorgen.

Derjenige, der zur Verschleierung der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft und somit der Vermeidung der Versteuerung des Veräußerungsgewinns den Kaufpreis als Darlehensvaluta an sich deklariert, begeht eine Hinterziehung von Einkommensteuer, weil es sich insofern beim vorgeschobenen Darlehen um ein unbeachtliches Scheingeschäft handelt. Im konkreten Fall ist der Hinterziehungsvorsatz aufgrund des erheblichen Aufwands anzunehmen, mit dem der tatsächliche Sachverhalt verschleiert wurde. Zudem lag eine geständige Einlassung des Angeklagten hinsichtlich des Vorsatzes vor. Um einer Annahme der Verschleierung vorzubeugen, ist der Sachverh...

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