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EncroChat; Anom; SkyECC; Kryptohandy; Beweisverwertungsverbot; faires Verfahren; Online-Durchsuchung
§§ 4 f, 55, 134, 140, 281 StPO; Art 6, 8 EMRK
Caspar-Bures/Stuefer, Die Verwendung von Daten aus überwachten Mobiltelefonen mit Auslandsbezug in österreichischen Strafverfahren, ÖJZ 2024, 278
Der OGH verabsäumte es in seiner Entscheidung vom , 15 Os 13/23k, auf die Frage des Vorliegens eines Verwertungsverbots von Beweisergebnissen aus Ermittlungsmaßnahmen einzugehen, die nach nationalem Strafprozessrecht unzulässig sind (EncroChat, Anom, SkyECC: heimliche Online-Durchsuchung ohne Tatverdacht). Indem sich der OGH darauf zurückzog, die mit Nichtigkeitsbeschwerde bekämpften Tatsachengrundlagen der erfolgten Verwertung „als außerhalb der Anfechtungskategorien“ zu bemängeln, verweigerte er sich – im Gegensatz etwa zum deutschen BGH – dem angesichts der Sachlage aus verfassungsrechtlicher sowie EU-primär- und sekundärrechtlicher Sicht zwingend zu führenden Diskurs. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die geführten Verfahren und geht in einer Stellungnahme auf wesentliche Fragestellungen ein.