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ZWF 3, Mai 2024, Seite 124

Tätige Reue; Rechtzeitigkeit; Strafaufhebung

ZWF 2024/21

§ 167 StGB

(= RIS-Justiz RS0134618)

Bei der Beurteilung des für den Strafaufhebungsgrund der tätigen Reue maßgeblichen Kriteriums der Rechtzeitigkeit kommt es nicht darauf an, ob dem Täter der Umstand, dass die Strafverfolgungsbehörde bereits von seinem Verschulden erfahren hat, zum Zeitpunkt der Schadensgutmachung bekannt war.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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