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ZWF 3, Mai 2024, Seite 100

Die Falschqualifikation von Arbeitskräften aus (arbeits)strafrechtlicher Perspektive

Konrad Eichblatt

Das Phänomen der Scheinselbständigkeit ist angesichts seiner anhaltenden Aktualität seit Langem ein Dauerbrenner des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts. Aus Sicht des Kriminalstrafrechts wurde bisher nur die beitragsstrafrechtliche Komponente der Scheinselbständigkeit untersucht. Mit Falschqualifikationen aus arbeitsstrafrechtlicher Perspektive beschäftigt sich dieser Beitrag, und beleuchtet dabei im Detail die Tatbestände des Betrugs sowie des Wuchers.

1. Das Phänomen der Scheinselbständigkeit

Zur Scheinselbständigkeit kommt es aus arbeitsvertraglicher Sicht, wenn die Arbeitsvertragsparteien (sprich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber) den von ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag als freien Dienstvertrag oder Werkvertrag behandeln, obwohl nach zwingenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen ein echtes Arbeitsverhältnis vorliegt. Daraus resultieren Scheinselbständige, ergo Personen, die als Selbständige tätig sind, obwohl sie nach materiellem Arbeitsrecht jene Kriterien erfüllen, die für eine unselbständige Tätigkeit sprechen.

Das Phänomen der Scheinselbständigkeit tritt in der Praxis im Wesentlichen in zwei Fällen auf:

  • wenn die Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und echtem Arbeitsverhä...

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