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ZVers 3, Mai 2024, Seite 164

Lebensversicherung-Ablebensversicherung: Qualifizierte Deckungsablehnung bedarf einer Zustellung an einen geschäftsfähigen Versicherungsnehmer

§ 12 Abs 3 VersVG

Eine qualifizierte Deckungsablehnung im Sinne des § 12 Abs 3 VersVG ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Damit die Frist des § 12 Abs 3 VersVG wirksam ausgelöst wird, bedarf es einer Zustellung an einen geschäftsfähigen Versicherungsnehmer. Bei der Prüfung der Geschäftsfähigkeit eines nicht entmündigten Geistesschwachen oder Geisteskranken ist entscheidend, ob er in der Lage ist, die Tragweite des konkreten Rechtsgeschäfts zu beurteilen und die Auswirkungen des eigenen Handelns abschätzen, und dieser Einsicht gemäß disponieren kann.

Die Klägerin hat bei der Beklagten einen Lebensversicherungsvertrag-Ablebensversicherung, aus dem sie nach dem Selbstmord ihres Gatten im Juni 2019 Ansprüche geltend macht. Die Beklagte lehnte eine Versicherungsleistung mit Schreiben vom ab und belehrte die Klägerin in diesem Schreiben über die Frist des § 12 Abs 3 VersVG. Dieses Schreiben wurde der Klägerin einige Tage danach an der Anschrift der Ehewohnung zugestellt. Zwischen Juni bis etwa Ende Oktober 2019 litt die Klägerin an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung mit deutlich depressiver Symptomatik und schweren Schlafstörungen, die zu Einschränkungen in der Wahrnehmung und Überblicksgewinnung füh...

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