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Nacherfassung der NSA-Einkünfte (aufgrund Veruntreuung) im Rahmen der Veranlagung des Geschäftsführers
Entscheidung: Ra 2022/13/0094 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Normen: §§ 39 Abs 1, 41 Abs 1 und 2 EStG.
Sachverhalt und Verfahren: Der Geschäftsführer einer GmbH stellte in den Jahren 2003 bis 2005 Scheinrechnungen bzw überhöhte Rechnungen an diese GmbH aus und eignete sich (teilweise) die überhöhten Zahlungen, die eigentlich für Schmiergelder an Geschäftspartner gedacht waren, an. Nach einer Selbstanzeige bzw Außenprüfung wurden die Einkommensteuerverfahren des Geschäftsführers wiederaufgenommen, und die angeeigneten Zahlungen wurden als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt.
Das BFG gab der Beschwerde Folge und führte aus, die Wiederaufnahmen seien unzulässig. Es liege kein Entgelt von dritter Seite vor, die Zahlungen seien auch nicht gegen den Willen des Dienstgebers geflossen, weil der Geschäftsführer den Willen der GmbH repräsentiert habe. Die Einkommensteuer sei unabhängig vom Vorliegen eines Pflichtveranlagungstatbestands ausschließlich im Haftungsweg beim Dienstgeber (GmbH) einzufordern gewesen.
Rechtliche Beurteilung: Hat der Steuerpflichtige lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, erfolgt gemäß § 39 Abs 1 EStG eine Veranlagung nur, wenn die Voraussetzungen des § 41 EStG ...