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SWK 16, 1. Juni 2024, Seite 834

Erstmalige Grundstücksvermietung und Ansatz fiktiver Anschaffungskosten

Entscheidung: Ra 2022/13/0086 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: §§ 16 Abs 1 Z 8, 30 Abs 6 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger veräußerte 2019 ein bebautes Grundstück. Er war seit 1992 gemeinsam mit seinem Bruder Miteigentümer (je 50 %); nach dem Tod des Bruders im Jahr 2007 war die Mutter Alleinerbin. Der Steuerpflichtige kaufte von ihr (Erbschaftskauf) 2008 den Hälfteanteil am Grundstück. Diese Abtretung wurde als gemischte Schenkung (unentgeltlich) eingestuft. Ab vermietete der Steuerpflichtige das Grundstück und machte die AfA von den fiktiven Anschaffungskosten in Höhe von 220.000 Euro geltend (§ 16 Abs 1 Z 8 lit c EStG).

Das Finanzamt setzte die ImmoESt unter Anwendung des § 30 Abs 6 lit a EStG (gesplittet) fest.

Der Steuerpflichtige wendete ein, die fiktiven Anschaffungskosten seien unrichtig (zu niedrig), weil sie auf Werte aus dem Jahr 2008 zurückgehen würden (Verlassenschaftsabhandlung). Ein im Jahr 2020 neu erstelltes Gutachten wies neue fiktive Anschaffungskosten zum in Höhe von rund 430.000 Euro aus.

Das BFG gab der Beschwerde Folge und führte aus, das Gutachten aus dem Jahr 2020 sei nicht zu beanstanden, womit die darin ermittelten fiktiven Anschaffungskosten zum bei der E...

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