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SWK 16, 1. Juni 2024, Seite 831

Reduzierte Anschaffungskostenobergrenze für CO2-freie PKW?

Förderung in der USt und Benachteiligung in der ESt?

Reinhold Beiser

Die Obergrenze für die Angemessenheit von Anschaffungskosten nach der PKW-Angemessenheitsverordnung wird bei CO2-freien PKW iSd § 12 Abs 2 Z 2a UStG von 40.000 Euro auf 33.333,33 Euro reduziert. Diese Rechtsprechung des VwGH wird in diesem Beitrag kritisch analysiert.

1. VwGH-Entscheidung

Ein CO2-freier PKW wurde nach § 12 Abs 2 Z 2a UStG mit Vorsteuerabzug für ein Unternehmen angeschafft. Die jährliche AfA wurde von 40.000 Euro Obergrenze der Anschaffungskosten nach § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG iVm der PKW-Angemessenheitsverordnung, linear verteilt auf acht Jahre nach § 8 Abs 6 EStG, in Höhe einer Ganzjahresabschreibung von 5.000 Euro wie bei PKW mit CO2-Ausstoß ermittelt.

Der VwGH reduziert die angemessenen Anschaffungskosten für CO2-freie PKW von 40.000 Euro um die nach § 12 Abs 2 Z 2a UStG abzugsfähige Vorsteuer von (40.000 : 6 =) 6.666,67 Euro auf 33.333,33 Euro und errechnet so eine maximal abzugsfähige Jahres-AfA in Höhe von (33.333,33 Euro : 8 =) 4.166,67 Euro.

S. 832 Der VwGH begründet dies wie folgt:

„Da die PKW-Angemessenheitsverordnung sowohl für vorsteuerabzugsberechtigende als auch für nicht berechtigende Fahrzeuge zur Anwendung kommt, ist die Wendung ,Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe‘ in § 1 PKW-Angemessenheitsverordnung im Lichte des § 6 Z 11 EStG 1988 so zu verstehen, dass die Grenze auf den Bruttopreis abstellt.

Solcherart werden alle Fahrzeuge gleich behandelt, da mit dem Brut...

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