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Anfragebeantwortungen des BMF zum„Gebäudestandard Bronze“und zur neuen Quotenregelung
Mit der Novellierung des EStG im Zuge des Wohnbau-Pakets wurde ua die beschleunigte Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen, die nach dem Umweltförderungsgesetz unterstützt werden, geschaffen. Für Wohnneubauten kann im Zeitraum bis die beschleunigte Abschreibung für Abnutzung geltend gemacht werden. Dies gilt nur für Wohngebäude, die zumindest dem „Gebäudestandard Bronze“ nach dem auf der OIB-Richtlinie 6, OIB-330.6-026/19, basierenden „klimaaktiv Kriterienkatalog in der aktuellen Version 2020“ des BMK entsprechen.
Das BMF hat nun auf seiner Homepage eine Anfragebeantwortung vom zum „Gebäudestandard Bronze“ als Mindestvoraussetzung für die erweiterte beschleunigte Gebäudeabschreibung veröffentlicht.
Link zur Anfragebeantwortung: https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---ESt-KSt/gebaeudestandard-bronze.html.
Außerdem wurde die Anfragebeantwortung vom betreffend Zweifelsfragen zur neuen Quotenregelung am ergänzt.
Darin stellt das BMF etwa klar, dass Beilagen zu Abgabenerklärungen, die zwar auszufüllen und aufzubewahren, aber nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen sind, nicht Teil der ...