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Formelle Buchhaltungsmängel
Häufige Konfliktpotenziale und deren Vermeidung
Naturgemäß treffen in Betriebsprüfungen mitunter recht unterschiedliche Rechtsauffassungen von Prüfern, Steuerpflichtigen und deren Beratern aufeinander. Gerade in Hinblick auf formelle Mängel herrscht jedoch häufige eine stillschweigende Einigkeit zwischen Beratern und Prüfern: Rein objektiv hat der Prüfer ja Recht … Was vielfach übersehen wird, sind die Risiken derartiger formeller Mängel der Buchhaltung des Klienten für die eigene Kanzlei.
1. Überblick
Während Betriebsprüfungen für den Steuerpflichtigen regelmäßig Ausnahmesituationen darstellen, die ihn großer psychischer Belastung aussetzen, sind sie für berufsmäßige Parteienvertreter sowie Finanzverwaltung eine Routinetätigkeit. Entsprechend gelingt es auch in aller Regel, selbst im Fall unterschiedlicher Rechtsauffassungen zu einzelnen Feststellungen eine für alle Beteiligten tragbare Lösung zu finden. Dem erfahrenen Berater wird es typischerweise bereits im Vorfeld der Betriebsprüfung möglich sein, die heiklen Themenfelder zu identifizieren und eine mögliche Nachzahlung betragsmäßig einzugrenzen, sodass auch in Hinblick auf die Frage der Sinnhaftigkeit einer möglichen Selbstanzeige eine fundierte Entscheidungsgrundlage vorlieg...