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SWK 16, 1. Juni 2024, Seite 807

Nationalrat beschließt Änderung des Klimabonusgesetzes und Grace-Period-Gesetz

(SWK) – Am 15. und hat der Nationalrat zahlreiche Gesetzesbeschlüsse, ua im Abgabenrecht, gefasst. Darüber hinaus wurden Initiativanträge und die Regierungsvorlage des CBCR-VG eingebracht. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Klimabonus

Mittels Abänderungsantrags (AA-389) wurde die Höhe des Klimabonus für 2024 festgelegt: Dieser wird je nach Wohnort zwischen 145 Euro und 290 Euro betragen. Der Abänderungsantrag sieht darüber hinaus vor, dass der Klimabonus ab einem für die Einkommensteuerveranlagung maßgeblichen Einkommen von 66.612 Euro versteuert werden muss. Lohnsteuerpflichtige haben in diesem Fall eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs 1 EStG durchzuführen. Zudem beinhaltet der Abänderungsantrag weitere Präzisierungen der Datenübermittlung personenbezogener Daten an das Klimaschutzministerium.

Link zum Gesetzesbeschluss (945/BNR): https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BNR/945.

Emissionshandelssystem

Der nationale Emissionszertifikatehandel endet mit Überleitung in das EU ETS II am bzw . Mittels Abänderungsantrags (AA-391) sollen die Voraussetzungen für diese Überleitung geschaffen werden. Außerdem sollen Carbon-Leakage-Entlastungen künftig auch für energieintensive Betriebe zugänglich se...

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