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Hinzurechnungsbesteuerung von Zinseinnahmen bei Holding- und Managementgesellschaften
AStG § 8, § 18, § 21
(1) Bei einer gemischt tätigen Auslandsgesellschaft gebietet eine funktionale Betrachtungsweise, dass bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Zusammenhangs eine einheitliche steuerliche Einkünftequalifikation nach dem wirtschaftlichen Schwergewicht vorzunehmen ist.
(2) Der Grundsatz der funktionalen Betrachtungsweise ist jedoch in der Weise eingeschränkt, dass dieser nicht in Bezug auf Einzeltätigkeiten mit einem erheblichen wirtschaftlichen Eigengewicht anzuwenden ist.
(3) Im Rahmen des Nachweises einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit ist eine mögliche Unabhängigkeit der ausländischen Gesellschaft vom lokalen Beschaffungs- oder Absatzmarkt zu würdigen.
(4) Die durch den BFH (BFH v. – I R 114/08, BStBl. II 2010, 774 = FR 2010, 393 m. Anm. Buciek ) oder EuGH (, FR 2006, 987 m. Anm. Lieber – Cadbury Schweppes, Slg. 2006, I‑8031, EuZW 2006, 633) aufgestellten Kriterien werden durch die gesetzgeberische Einführung des § 8 Abs. 2 AStG verdrängt.
FG Münster Urt. - 2 K 842/19 F - ECLI:DE:FGMS:2024:0206.2K842.19F.00
Das Problem: Immer wiederkehrender Dissens zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen zeigt sich im H...