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SWK 15, 20. Mai 2024, Seite 778

Praktische Aspekte der Spendenbegünstigung

Von der Beantragung bis zur Sonderausgaben-Datenübermittlung

Susanne Reisinger

Die Spendenbegünstigung wurde durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 reformiert. In diesem Beitrag sollen die praktischen Aspekte für die beiden Gruppen an spendenbegünstigten Organisationen von der Beantragung der Spendenbegünstigung bis hin zur Sonderausgaben-Datenübermittlung beleuchtet werden.

1. Überblick

Die Spendenbegünstigung nach § 4a EStG wurde durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 deutlich erweitert und vereinfacht. Die spendenbegünstigten Zwecke wurden auf alle iSd § 35 BAO gemeinnützigen Zwecke ausgedehnt, das Verfahren wurde insbesondere für kleine Organisationen (jene, die keiner gesetzlichen oder satzungsmäßigen Abschlussprüfung durch einen Abschlussprüfer unterliegen) vereinfacht. Damit wird die Spendenbegünstigung für viele Organisationen neu geöffnet oder attraktiviert, die sich bisher nicht mit diesem Thema auseinandergesetzt haben.

Weiterhin werden zwei Gruppen an spendenbegünstigten Organisationen unterschieden: jene, die einen Antrag an das Finanzamt Österreich stellen müssen, um die Spendenbegünstigung zu erlangen, und jene, die bereits von Gesetzes wegen (§ 4a Abs 6 EStG) begünstigt sind.

Aus praktischer Sicht ist es für beide Gruppen zunächst zentral, eine Steuernummer zu erlan...

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