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SWK 15, 20. Mai 2024, Seite 775

Vom Homeoffice zur Telearbeit

Der Ministerialentwurf des Telearbeitsgesetzes im Überblick

(SWK) – Der Entwurf des Telearbeitsgesetzes setzt den mit dem „Homeoffice-Maßnahmenpaket“ vor drei Jahren beschrittenen Weg konsequent fort und bringt eine Ausweitung von Homeoffice auf ortsungebundene Telearbeit. Das Gesetz strebt einen Gleichklang der arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Regelungen an. Der folgende Überblick widmet sich insbesondere der Begriffsdefinition, den Rahmenbedingungen, dem Unfallversicherungsschutz und dem Telearbeitspauschale. Die parlamentarische Beschlussfassung und die Gesetzwerdung bleiben abzuwarten.

1. Was ist „Telearbeit“?

Der neue § 2h Abs 1 AVRAG definiert „Telearbeit“: Diese liegt vor, „wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen insbesondere unter Einsatz der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie in ihrer oder seiner Wohnung oder in einer von ihr oder ihm selbst gewählten, nicht zum Unternehmen (§ 40 Abs. 4 ArbVG) gehörenden Örtlichkeit erbringt“.

Neben der Wohnung (am Haupt- oder Nebenwohnsitz) der Arbeitnehmer und der Wohnung ihrer Angehörigen fallen auch Coworking-Spaces (von den Erläuterungen als „organisatorisch eingerichtete, […] vom Arbeitnehmer angemietete Büroräumlichkeiten“ umschrieben) oder ...

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