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SWK 15, 20. Mai 2024, Seite 771

Der Begutachtungsentwurf des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2024

Sozialbetrug durch Scheinunternehmen im Visier der Behörden

(SWK) – Der Anfang Mai zur Begutachtung versandte Entwurf des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2024 besteht aus zwei Teilen: Teil I (341/ME 27. GP; Änderungen ua im FinStrG, ABBG und GMSG) fällt in die Verantwortung des BMF; Teil II (339/ME 27. GP; Novelle des SBBG) ressortiert beim BMAW. Primäre Zielsetzung des Gesetzespakets ist die Bekämpfung von Sozialbetrug – insbesondere mit Scheinrechnungen und Schwarzlohnzahlungen – durch Scheinunternehmen. Der folgende – ebenfalls zweigeteilte – Überblick skizziert zunächst die wesentlichen Eckpunkte der gemeinsamen inhaltlichen Klammer und widmet sich danach weiteren, insbesondere finanzstrafrechtlichen Neuerungen. Die parlamentarische Beschlussfassung und die Gesetzwerdung bleiben abzuwarten.

1. Kampf gegen Sozialbetrug

1.1. Geschäftsmodell Scheinunternehmen

Die Geschäftspraktik ist ebenso simpel wie effizient: Scheinunternehmen stellen Scheinrechnungen aus, Durchleiterfirmen bezahlen diese Rechnungen. Das Geld langt auf dem Konto ein, wird behoben und schwarz (Stichwort: „Kick-back-Zahlungen“) an das tatsächlich die Arbeitsleistungen erbringende Unternehmen weitergereicht. Damit ermöglichen Scheinunternehmen Verkürzungshandlungen und Leistungsmissbrauch. O...

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