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Der Begutachtungsentwurf des Abgabenänderungsesetzes 2024
Grenzüberschreitende umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung
(SWK) – Der Anfang Mai zur Begutachtung versandte Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2024 (338/ME 27. GP) sieht ua eine Regelung zu (Privat-)Entnahmen bei Personengesellschaften, Erweiterungen bei der antragslosen Veranlagung, die Möglichkeit der Umwandlung von virtuellen Anteilen in eine Start-up-Mitarbeiterbeteiligung, eine neue grenzüberschreitende umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung und die Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden vor. Der folgende Überblick skizziert die wesentlichen Eckpunkte. Die parlamentarische Beschlussfassung und die Gesetzwerdung bleiben abzuwarten.
1. Änderungen im EStG
Spenden
Kirchliche Zwecke: Organisationen sollen künftig in einem unwesentlichen Umfang auch nicht spendenbegünstigte, aber abgabenrechtlich begünstigte kirchliche Zwecke (§ 38 BAO) verfolgen dürfen (§ 4a Abs 4 Z 1 lit b EStG).
Lebensmittelspenden: Parallel zur Umsatzsteuerbefreiung an durch Bescheid begünstigte mildtätige Einrichtungen sollen solche Zuwendungen im Ertragsteuerrecht neutral für den zuwendenden Steuerpflichtigen sein (§ 4a Abs 7 Z 5a EStG).
Zuwendungsvortrag: Der mit der Gemeinnützigkeitsreform eingeführte Zuwendungsvortrag für betriebliche Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung und deren Substiftungen (§ 4c EStG)...