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Verwaltung von Sondervermögen
Ein kurzer Überblick und offene Fragen
Als ich mich im Rahmen meiner Habilitationsschrift mit den umsatzsteuerlichen Aspekten der Fondsverwaltung befasste, ergab sich mit Michael Tumpel eine Reihe fruchtbarer, zum Teil auch kontrovers geführter Diskussionen über die umsatzsteuerliche Behandlung ausgelagerter Tätigkeiten. Vor allem die Nähe zur umsatzsteuerpflichtig zu behandelnden privaten Vermögensverwaltung hat uns intensive Dialoge zur Neutralität der Umsatzsteuer und den damit möglicherweise verbundenen Wettbewerbsverzerrungen beschert. Dieser Beitrag soll daher einen kurzen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zu diesem Thema wiedergeben und die sich daraus ergebenden Fragen aufzeigen. Lieber Michael, alles Gute!
1. Allgemeines
Nach dem Grundgedanken des § 2 Abs 1 InvFG 2011 dienen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW bzw UCITS) ausschließlich dem Zweck, die beim Publikum beschafften Gelder nach dem Grundsatz der Risikostreuung in liquide Finanzanlagen zu veranlagen. Die Pflicht zur Veranlagung der gegen Ausgabe der Fondsanteile eingezahlten Gelder im Rahmen der kollektiven Portfolioverwaltung stellt somit die reguläre Geschäftstätigkeit einer Verwaltungsgesellschaft dar und ist diesen vorbehalten. Die Pflicht z...