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Wahlrechte für die Mitgliedstaaten in der Umsatzsteuer
Selektivität erwünscht?
Die MwStSyst-RL enthält eine Vielzahl an Wahlrechten für die Mitgliedstaaten, deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist. Dieser Beitrag untersucht, ob – und, wenn ja, welche – Wahlrechte der MwStSyst-RL von den Mitgliedstaaten auch selektiv nur für bestimmte Unternehmer oder bestimme Umsätze genutzt werden dürfen und welche Folgefragen damit verbunden sein können. Da die Harmonisierung der Umsatzsteuer auf EU-Ebene ein Forschungsschwerpunkt von Michael Tumpel ist, hofft die Autorin, dem Jubilar hiermit eine Freude zu machen und zugleich Denkanstöße für zukünftige Diskussionen zu liefern.
1. Die Bedeutung von Wahlrechten in der MwStSyst-RL
Die MwStSyst-RL enthält viele Wahlrechte („Kann“-Bestimmungen), deren Anzahl sich über 100 bewegen dürfte. Wahlrechte finden sich dabei in allen Kapiteln der MwStSyst-RL, von der Unternehmereigenschaft zu steuerbaren Umsätzen, der Bemessungsgrundlage, Befreiungen, den Steuersätzen, zum Vorsteuerabzug und auch zur Steuerschuld. Eine Besonderheit ist das Kapitel zum Ort des steuerbaren Umsatzes (Liefer-/Leistungsort) mit der geringsten Anzahl an Wahlrechten für die Mitgliedstaaten. Im Wesentlichen enthält dieses Kapitel lediglich...