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Vermietung von Wohnraum an eine GmbH zur Entlohnung des Gesellschafters und Vermieters in Form eines Sachbezugs
Erlaubte Gestaltung oder Missbrauch?
Ist eine Zwischenschaltung von Kapitalgesellschaften zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung von Wohnraum mit Vorsteuerabzug als erlaubte Gestaltung anzuerkennen oder als Missbrauch zu qualifizieren? Der Beitrag sucht eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung.
1. Fallbeispiel
Eine natürliche Person kauft eine Wohnung um einen Kaufpreis von 600.000 Euro (500.000 Euro Entgelt + 100.000 Euro Umsatzsteuer [20 %]) und vermietet diese Wohnung zu einer marktkonformen Miete an ihre A-GmbH.
A ist alleinige Gesellschafterin der A-GmbH (100 % Beteiligung). Die A-GmbH überlässt die Mietwohnung an A als Sachbezug zur Entlohnung ihrer Funktion als GeS. 675 schäftsführerin. Die Gesamtentlohnung aus Barlohn und Sachbezug ist nach der Rechtsprechung des VwGH angemessen (Sachverhaltsannahme).
A hätte die Wohnung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG umsatzsteuerfrei um 500.000 Euro Kaufpreis erwerben können. Dann wären 3,5 % Grunderwerbsteuer und 1,1 % Eintragungsgebühr von 500.000 Euro Kaufpreis bemessen worden.
Die Option des Veräußerers zur Umsatzsteuerpflicht mit Vorsteuerabzug des Erwerbers hat die Kosten aus Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr um 4.600 Euro erhöht.
Der Veräußerer hätte im Fall einer umsatzsteuerfreien Ver...